Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" einmal im Jahr Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:
Ab dem 20. Lebensjahr
- Zellabstrich
- Tastuntersuchung des inneren Genitales
Ab dem 30. Lebensjahr
- Zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
- Inspektion der Haut
Ab dem 50. Lebensjahr
- Zusätzliche digitale Untersuchung des Rektums sowie
- Durchführung eines Stuhltests auf okkultes Blut
Ab dem 55. Lebensjahr
- Zusätzlich eine Darmspiegelung
- oder alle 2 Jahre einen Stuhltest