Gesetzliche Kassenleistungen

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den "Krebsfrüherkennungsrichtlinien" einmal im Jahr Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

Ab dem 20. Lebensjahr

  • Zellabstrich
  • Tastuntersuchung des inneren Genitales

Ab dem 30. Lebensjahr

  • Zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
  • Inspektion der Haut

Ab dem 50. Lebensjahr

  • Zusätzliche digitale Untersuchung des Rektums sowie
  • Durchführung eines Stuhltests auf okkultes Blut

Ab dem 55. Lebensjahr

  • Zusätzlich eine Darmspiegelung
  • oder alle 2 Jahre einen Stuhltest